Gewässer Entwicklungskonzepte

Aufgaben und Ziele eines
Gewässerentwicklungskonzeptes


Zur Regulierung des Wasserhaushaltes sind naturnahe Gewässerläufe, Ufer- und Auenbereiche von großer Bedeutung. Zudem stellen sie Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar und gewährleisten Funktions- und Austauschbeziehungen (Biotopverbundsystem).

Das Gewässerentwicklungskonzept zeigt Defizite und Konflikte auf und definiert Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Gewässer, Ufer- und Auenbereiche, zur Entwicklung des Gewässers, zur Umgestaltung ausgebauter Gewässerabschnitte und gibt Hinweise zu Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.


Inhalte eines Gewässerentwicklungskonzepts
(aus Slg LfW – Merkblatt Nr. 5.1/3, November 2013)

Ein Gewässerentwicklungskonzept beinhaltet folgende Teile:
• Erläuterung
• Kartenteil
Der Erläuterungsbericht setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen:
• Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden die planungsrelevanten Grundlagen ermittelt. Mit Hilfe dieser Daten erfolgt eine Beschreibung des Ist-Zustandes der Gewässer.

• Das Leitbild beschreibt das natürliche Erscheinungsbild eines ökologisch funktionierenden Fließgewässersystems. Dabei werden keine Nutzungseinflüsse oder -anforderungen, sondern nur die natürlichen Randbedingungen berücksichtigt.

• Bei der Bewertung werden Leitbild und Ist-Zustand der Gewässer gegenübergestellt und die sich daraus ergebenden, ökologischen Defizite ermittelt.

• Aus der Bestandsbewertung ergeben sich unter Berücksichtigung einschränkender Randbedingungen (z.B. Besiedelung des Talraums, rechtlich festgesetzte Wassernutzungen, u.ä.) Entwicklungsziele. Diese beschreiben den anzustrebenden und realisierbaren Zustand eines Fließgewässerökosystems und geben den Rahmen für die Maßnahmenplanung. Über Maßnahmenhinweise können im Zuge der Umsetzung geeignete Maßnahmen ausgeplant werden, durch die die Entwicklungsziele erreicht werden.


Beispiele mit Fotos dokumentiert:  
Beispiel eines Gewässerentwicklungskonzeltes
(vorher): Wenn eine Sicherung der Uferböschung unumgänglich ist, sollte in der freien Landschaft die Sicherung aus naturschutzfachlicher Sicht in Lebendbauweise oder zumindest naturnah ausgeführt werden
(nachher): Die steile Uferböschung wurde abgeflacht, zur Stabilisierung naturnah mit Wasserbausteinen verbaut und neu eingesät. Die Gewässersohle wurde mittels Sohlschwellen gestützt, um weitere Tiefenerosion zu verhindern und naturnah gestaltet.
(vorher): Der Bach verläuft in einem begradigten Bett. Die Uferböschungen sind steil ausgebildet und die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung reicht bis nahe ans Gewässer heran.
(nachher): Zur Renaturierung eines Fließgewässers genügen manchmal kleine Maßnahmen. Hier ermöglichte die Bereitstellung eines ausreichend breiten Uferrandstreifens die Eigendynamik des Gewässers.
Es konnte sich ein strukturreicher Bach mit der Ausbildung von Prall- und Gleitufern durch Erosion einerseits und Geschiebeablagerungen andererseits entwickeln.
(Absturz vorher): Ein durch Tiefenerosion entstandener Sohlabsturz unterbricht die biologische Durchgängigkeit eines Gewässers. Abstürze mit einer Höhe von über 20 cm stellen ein unüberwindbares Hindernis für viele wandernde Tierarten dar.
(überbauter Absturz nachher): Der Einbau einer naturnahen Sohlrampe aus Wasserbausteinen stellt die biologische Durchgängigkeit des Gewässers wieder her. Durch den abgetreppten Einbau der Sohlschwellen entstehen beckenartige Bereiche mit unterschiedlichen Strömungsbedingungen, die eine aktive Tierwanderung ermöglichen
Die Ablagerungen im Bachbett und direkten Gewässerumgriff (Holz, Eisenteile) sollten aufgrund des unverbauten, naturnahen Gewässers in naturschonender Weise per Hand entfernt werden.
Teilweise trockengefallener Tümpel.
Die künftige Umgestaltung des ehemaligen Teiches zu einem Feuchtbiotop trägt zu einer ökologischen Aufwertung des Baches und seiner Aue bei.

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